Herzlich willkommen - Praxis für Logopädie Stefanie Weisensee-Trapp

Die logopädische Therapie wird von den Krankenkassen bezahlt.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von jeglichen Zuzahlungen befreit.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Rezept plus 10% des Rezeptwertes vor. Die entsprechenden Zuzahlungen haben die logopädischen Praxen einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen zu verrechnen.